Das Team Arbeitsmedizin übernimmt die Betreuung der Beschäftigten im Betrieb des Vertragspartners entsprechend den Anforderungen der §§ 3 und 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Die betreuenden Ärzte des Teams Arbeitsmedizin verfügen über die erforderliche Fachkunde sowie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der Berufsgenossenschaften oder staatlichen Aufsichtsbehörden.
Folgendes gehört zur Grundbetreuung:
- Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung, Überprüfung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung (inklusive psychische Belastungen und Beanspruchungen), Implementierung eines Gesamtkonzeptes Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Überprüfung und Beurteilung der an bestehenden Arbeitssystemen getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen (Verhältnisprävention) auch mittels regelmäßiger Begehungen
- Unterstützung beim Motivieren zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten, bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemeine arbeitsmedizinische und ergonomische Beratung der Beschäftigten (Verhaltensprävention)
- Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Prozesse und Kommunikation, in Unternehmensführung und Aufbauorganisation
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Einsatzplanung der Ersthelfer
- Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen, Untersuchung nach Ereignissen mittels Ursachenanalysen und Auswertungen
- Beratung des Unternehmers, von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten, Unterstützung bei der Festlegung der Schwerpunkte der Aufgabenfelder der Grund- und der betriebsspezifischen Betreuung sowie Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss